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Was leistet der BKU?

Der BKU berät und vertritt seine Mitglieder außergerichtlich über erfahrene und spezialisierte Vertragsanwälte. Die Leistungen beziehen sich auf alle das Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis betreffende Rechtsangelegenheiten wie beispielsweise:

  • dem Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von Anstellungs- oder Arbeitsverträgen
  • der Prüfung von Anstellungs- oder Arbeitsverträgen auf potenzielle Risiken oder Schwachstellen
  • Vergütungs- und Versorgungsfragen
  • Haftungsfragen und Haftungsvermeidung
  • Compliance
  • Abwehr von Regressforderungen aus dienstlicher Tätigkeit

Außergerichtliche Dienstleistungen stehen durch die Vertragsanwälte ohne Begrenzung und Selbstbehalte zur Verfügung. Auch helfen die Vertragsanwälte gerne bei einer "geräuschlosen" Bewältigung von Konflikten. Selbstverständlich werden Sie regelmäßig über aktuelle, für Sie rechtlich relevante Themen und Entwicklungen informiert.

Im prozessualen Bereich werden die anfallenden Rechtskosten durch unseren Rechtsschutzpartner ÖRAG übernommen. Die bei ihm abgeschlossenen Versicherungen umfassen eine gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Anstellungsvertrag, Abwehr von Regressforderungen und ein erweiterter Arbeits- und Vermögensschaden-Rechtsschutz für Geschäftsleiter von kommunal beherrschten Unternehmen. Auch hier stehen Ihnen die Vertragsanwälte des BKU gerne zur Seite.

Mehr hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Rechtsschutz.


Ihre Ansprechpartner
ÖRAG Rechtsschutz

Dieses Portal wird ermöglicht durch die freundliche Unterstützung der ÖRAG