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Ihr Top-Manager-Rechtsschutz

Sie möchten genau wissen, was Ihr Top-Manager-Rechtsschutz abdeckt? Hier finden Sie detaillierte Informationen für Vorstände und Geschäftsführer sowie für Geschäftsleiter und besonderer Verantwortungsträger (Beamte und Angestellte) kommunal beherrschter Unternehmen.

Versicherte Personen

  •  Vorstände / stellvertretende Vorstände kommunal beherrschter Unternehmen
  • Geschäftsführer kommunal beherrschter Unternehmen
  • Geschäftsleiter und/oder besondere Verantwortungsträger (Beamte/Angestellte) kommunal beherrschter Unternehmen
 

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Versichert ist die gerichtliche Interessenswahrnehmung für die in den Anstellungsverträgen der BKU-Mitglieder geregelten Tätigkeiten als Vorstand oder Geschäftsführer eines kommunal beherrschten Unternehmens sowie alle Tätigkeiten als Vorstandsmitglied des BKU e.V. Auch für Mandate in anderen Einrichtungen besteht Versicherungsschutz, soweit diese im objektiven Interesse des Dienstherrn stehen oder auf Veranlassung des Dienstherrn übernommen wurden. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz kann Mitgliedern des BKU nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu einem reduzierten Beitrag gewährt werden.
   
Die Wartezeit beträgt drei Monate.

Vermögensschaden-Rechtsschutz
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Ihrer Vorstands- oder Geschäftsführertätigkeit ab Gericht. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz greift bei Vorliegen der Voraussetzung auch ein, wenn ein Mitglied in einem Schadensersatzprozess auf Geltendmachung von Vermögensschäden im Wege der Streitverkündung einbezogen und in Anspruch genommen werden soll.

Informationsbroschüre für Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen als PDF-Download

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Arbeits-Rechtsschutz für Geschäftsleiter (Angestellte/Beamte)
Wir unterstützen Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowohl vor einem Arbeits- als auch vor einem Verwaltungsgericht. Vor einem Arbeitsgericht tragen beide Parteien alle Kosten bis zur ersten Instanz selbst. Wir unterstützen Sie bei Kündigungen, Disziplinar-Verfahren, einer aus einem Arbeitsunfall resultierenden Berufsunfähigkeit und vielem mehr. Hierzu zählen Ordnungswidrigkeiten-, Steuer- und Aufhebungsvertrags- Rechtsschutz.

Vermögensschaden-Rechtsschutz
Versicherungssumme: 1 Mio. €, keine Selbstbeteiligung
Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Ihrer Tätigkeit ab Gericht. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz greift bei Vorliegen der Voraussetzung auch ein, wenn ein Mitglied in einem Schadensersatzprozess auf Geltendmachung von Vermögensschäden im Wege der Streitverkündung einbezogen und in Anspruch genommen werden soll.

Ihr Top-Manager-Rechtsschutz

Hier beantragen Sie Ihre rechtliche Sicherheit
Einfach ausdrucken und die entsprechenden Felder ausfüllen. Bitte ein Exemplar ausfüllen und per Fax oder Post an die BKU-Geschäftsstelle  schicken. Denken Sie auch an eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Antrag für Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen als PDF-Download

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) ÖRAG als PDF-Download

Abgrenzung D&O-Versicherung zum Vermögensschaden-Rechtsschutz

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung (Vorstände und Geschäftsführer) sowie für Mitglieder der Aufsichtsgremien (Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte). "D" steht für Directors (Organe), "O" für Officers (leitende Angestellte wie Prokuristen). Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organmitglieder sowie das Unternehmensvermögen. Sie kann grundsätzlich nur vom Unternehmen abgeschlossen werden.

Im Vermögensschaden-Rechtsschutz kann sich hingegen jedes Organmitglied selbst versichern. Dieser bietet daher eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung - bei meist niedrigeren Beiträgen und geringerer Selbstbeteiligung. Während die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung zwei Deckungselemente enthält, nämlich die Abwehr unberechtigter und den Ersatz berechtigter Forderungen, enthält der Vermögensschaden-Rechtsschutz nur das erste Element: die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Was spricht für den Vermögensschaden-Rechtsschutz?
Über den Vermögensschaden-Rechtsschutz werden Risiken, die über eine D&O-Versicherung wegen der Risikoausschlüsse nicht versichert bzw. nicht versicherbar sind, oftmals zumindest in der Abwehrfunktion abgesichert.

Da Sie selbst Versicherungsnehmer sind, kann das Unternehmen der Inanspruchnahme der Versicherung nicht widersprechen und weder Sie noch das Unternehmen geraten in einen Interessenkonflikt.

Vor allem in den Fällen, in denen mehrere Verantwortliche die D&O-Versicherung gleichzeitig in Anspruch nehmen (müssen), ist die Versicherungssumme schnell erschöpft.

Hier hilft die persönliche Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung.

Kontakt Rechtsschutz

Sie haben Fragen zum Thema Rechtsschutz? Wir beraten Sie gerne!

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen  Rechtsschutz