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Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schon ein anonymer Vorwurf reicht aus, um Sie in ein Strafverfahren zu verwickeln. Zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines Steuervergehens, Insidergeschäfts oder anderer Wirtschafsstraftaten ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz unerlässlich. Die ÖRAG bietet sowohl Ihnen persönlich als auch Ihrem Unternehmen rechtliche Sicherheit.

Versicherte Personen

  • Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer kommunal beherrschter Unternehmen
  • Geschäftsleiter und besondere Verantwortungsträger (Beamte/Angestellte) kommunal beherrschter Unternehmen

Details für BKU-Mitglieder

Als Vorstand, Geschäftsführer, Geschäftsleiter oder besonderer Verantwortungsträger bewegen Sie sich mit Ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht. Schon ein anonymer Vorwurf reicht, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser berechtigt ist oder nicht. Oftmals geht es um Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit. In solchen Fällen brauchen Sie den richtigen Anwalt und den richtigen Rechtsschutz. Einen Anwalt, der weiß, was zu tun ist, und der Sie richtig berät. Und einen Rechtsschutz, der die Kosten auch im Falle einer Honorarvereinbarung übernimmt. Denn je nach Schwierigkeit der Angelegenheit und der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung können sehr hohe Kosten anfallen.

Sie möchten genau wissen, was Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz abdeckt? Hier finden Sie detaillierte Informationen.

Was sind die Vorteile einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für BKU-Mitglieder?

  • Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten/Sachverständigen
  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten mitversichert (Regress bei Vorsatzverurteilung)
  • Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl
  • Zeugenbetreuung
  • Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung
  • Serviceleistungen


Informationsbroschüre für Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen als PDF-Download

Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz

Hier beantragen Sie Ihre rechtliche Sicherheit
Einfach ausdrucken, danach die entsprechenden Felder ausfüllen. Bitte ein Exemplar ausfüllen und per Fax oder Post an die BKU-Geschäftsstelle schicken. Denken Sie auch an eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Antrag für Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen als PDF-Download

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) ÖRAG als PDF-Download

Ein bundesweites Netzwerk

Wenn der Staatsanwalt am frühen Morgen mit einem Großaufgebot von Polizisten ein Unternehmen und deren Geschäftsleitung ohne jegliche Vorankündigung aufsucht, braucht man professionelle Hilfe, um das Unternehmen, sich und die Mitarbeiter zu schützen. Die ÖRAG hat daher gemeinsam mit dem BKU ein bundesweites Netzwerk von Wirtschaftsstrafverteidigern aufgebaut, die in diesem Fall sofort zur Stelle sind. Sie können auch für die Beratung im Vorwege eingebunden werden. Da die Strafverteidigungsstrategie auch erhebliche Auswirkungen auf mögliche zivilrechtliche Schadenersatzverfahren gegenüber den Unternehmensleitern haben kann, ist die Koordinierung und Abstimmung mit den Strafverteidigern eine Kernkompetenz der Anwälte des BKU. Ihr Ansprechpartner im Schadenfall:

ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Telefon 0211 529-5555
Telefax 0211 529-5199
Internet www.oerag.de

Ihre Notfall-Strafverteidiger-Hotline (bei Durchsuchungs- und Ermittlungsverfahren) – 24 Stunden an Ihrer Seite: 0211 98702-110*

* Die Notfall-Strafverteidiger-Hotline steht Ihnen im Falle einer unerwarteten Durchsuchung oder Ermittlung zur Verfügung.

 

Kontakt Rechtsschutz

Sie haben Fragen zum Thema Rechtsschutz? Wir beraten Sie gerne!

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen  Rechtsschutz