Versicherte Personen
Versicherte Leistungen
In Ihrer Position als Vorständin oder Vorstand haben Sie im Fall eines Rechtsstreits rund um Ihren befristeten Anstellungsvertrag ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn diese Streitigkeiten werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor Zivilgerichten verhandelt. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und Ihre mögliche Abfindung den Streitwert dar. Vor allem, wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden, ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Verfahrenskostenrisiko ab. Mitgliedern des BKU kann der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu einem reduzierten Beitrag gewährt werden.
Ihnen wird als Vorstand oder Vorständin eines kommunal beherrschten Unternehmens das Vertrauen entzogen. Sie werden abberufen und sofort freigestellt. Die Vergütung wird eingefroren. Der Versuch einer gütlichen Einigung scheitert. Sie müssen Klage vor dem Landgericht erheben. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal drei Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 120.000 € also maximal 360.000 €. Da werden leicht Anwalts- und Gerichtsgebühren in Höhe von 25.000 € fällig. Geht das Verfahren in die Berufung, kommen ca. weitere 33.000 € hinzu. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe der Rechtskosten ab.
In vielen Fällen werden parallel zum Streit um den Anstellungsvertrag Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Managementfehler, zum Beispiel wegen mangelhafter Kontrolle der Buchhaltung, erhoben. Die Streitwerte steigen dabei schnell in den Millionenbereich. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen, und ist daher ein weiterer wichtiger Baustein.
Das Unternehmen macht gegen Sie als Vorstand oder Vorständin persönlich Schadenersatzforderungen wegen einer fehlerhaften öffentlichen Ausschreibung geltend. Sie müssen sich gegen die Forderungen zur Wehr setzen. Der Streitwert beträgt 500.000 €. In der ersten und zweiten Instanz entstehen Kosten von über 70.000 € zzgl. Gutachterkosten. Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz trägt die gesamten Kosten.
Der Berufs-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beinhaltet zusätzlich den Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. €. Im privaten
Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Ihrer Tätigkeit ab Gericht. Als Arbeitnehmer sind Sie haftungsprivilegiert und können damit grundsätzlich nicht persönlich in Regress genommen werden. In Ihrer Rolle als besonderer Verantwortungsträger üben Sie jedoch eine Organtätigkeit aus. Sollte sich hieraus einmal eine Organhaftung ergeben, deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Infoflyer:
Abgrenzung D&O-Versicherung zum Vermögensschaden-Rechtsschutz
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